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31 März 2020

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Die für den 07. April 2020 einberufene ordentliche Gesellschafter-
versammlung der Südtiroler Sparkasse wird auf den 23. April 2020 vertagt.





Die Südtiroler Sparkasse AG informiert ihre Aktionäre, dass aufgrund des Gesundheitsnotstands COVID-19 und angesichts der anhaltenden Einschränkungen, die in den Regierungsverordnungen vorgesehen sind, es erforderlich ist, die für den 07. April 2020 einberufene ordentliche Gesellschafterversammlung auf den 23. April 2020 zu vertagen.

Zum Schutz der Gesundheit ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Geschäftspartner beruft die Südtiroler Sparkasse die neue Gesellschafterversammlung nach der im „Cura Italia – Dekret“ festgelegten Vorgangsweise ein. Diese ermöglicht es, die Gesellschafterversammlung durch die Erteilung einer Beauftragung an einen Bevollmächtigten abzuhalten und die Teilnahme der dazu Berechtigten durch ein Fernverfahren, jedoch ohne Zugang zu den Räumlichkeiten, vorzusehen.

Alle Informationen zur ordentlichen Gesellschafterversammlung mit dem Verfahren des beauftragten Vertreters sowie die Teilnahme- und Beauftragungsmöglichkeiten sind ab dem 08. April 2020 auf der Webseite sparkasse.it verfügbar.

 

Der Präsident Gerhard Brandstätter erklärt: „Wir mussten diese außergewöhnliche Situation und die Einschränkungen hinsichtlich Bewegungsfreiheit berücksichtigen. Die neuen Bestimmungen zu dieser Thematik ermöglichen es ausdrücklich, Versammlungen auf diese Weise, mittels Teilnahme eines Bevollmächtigten, abzuhalten. Daher hat sich die Sparkasse, im Einklang mit den Entscheidungen des übrigen Bankensystems, für diese Möglichkeit entschieden. Ich möchte mich bereits jetzt bei den Aktionären für die Zusammenarbeit bedanken, die sie bei der korrekten Umsetzung der neuen vorgegebenen Abläufe leisten werden. Ich wünsche mir, dass es alsbald möglich sein wird, sich, wie gewohnt, wieder persönlich zu treffen.“

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