NFE

Die nichtfinanzielle Erklärung umfasst Erläuterungen und Angaben zu Umwelt- und Sozialbelangen:

  • Nachhaltigkeit des Unternehmens;
  • Personalmanagement (einschließlich einer geschlechtergerechten Unternehmenspolitik);
  • Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte.

Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 254/2016, das die Europäische Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, sind große Unternehmen, die als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten (Banken, Versicherungen, börsennotierte Unternehmen…) mit mindestens 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro verpflichtet, diese Informationen ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 vorzuweisen. Diese Informationen umfassen:

  • Beschreibung des Organisations- und Managementmodells des Unternehmens
  • Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf nicht-finanzielle Aspekte
  • Ergebnisse dieser Maßnahmen
  • Risikomanagement in den betreffenden Bereichen
  • Unternehmensleistungsindikatoren für nicht-finanzielle Aktivitäten