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Geldwäsche


Bargeld und Überbringerpapiere

Der Transfer von Bargeld, auf den Überbringer lautenden Wertpapieren in Euro oder Fremdwährung, der aus jedwedem Grund zwischen verschiedenen Subjekten durchgeführt wird, ist verboten, sofern der Wert, auch gestückelt, 2.000 Euro  oder mehr beträgt. Der Transfer kann allerdings mittels Banken, der italienischen Post AG und den Instituten für elektronische Geldüberweisungen vorgenommen werden.

Die Missachtung der erlassenen Vorschriften wird mit einer Verwaltungsstrafe von 2.000 bis zu 50.000 Euro geahndet.

 

Überbringersparbücher

Ab dem 4. Juli 2017 können ausschließlich Inhaber-Sparbücher ausgegeben werden und die Übertragung von Überbringer-Sparbücher ist nicht mehr gestattet, und dieselben mussten vom Überbringer innerhalb 31. Dezember 2018  aufgelöst werden.

Für den Übergebenden, der über den maximalen Zeitrahmen ist, wird eine Verwaltungsstrafe zwischen 250 und 500 Euro verhängt.

Zudem ist die Eröffnung von Konten oder Sparbüchern, die anonym oder mit fiktiven Namen erfolgt, verboten.

Bank-, Post- und Zirkularschecks

Alle Bank- und Postschecks, die für einen Betrag von 2.000 Euro  oder mehr ausgestellt sind, müssen den Namen bzw. die Firmenbezeichnung des Begünstigten, sowie die Klausel “nicht übertragbar“ aufweisen. Schecks, welche auf die eigene Order ausgestellt sind, können nur bei einer Bank oder bei der Italienischen Post AG zum Inkasso eingereicht werden.

Zirkularschecks werden in der Regel von der Bank mit der Klausel „nicht übertragbar“ und auf den Namen bzw. die Firmenbezeichnung des Begünstigten ausgestellt.

Für die Ausstellung eines freien Zirkularschecks, sowie für die Aushändigung von freien Scheckheften (Verwendung nur für einen Betrag unter 2.000 Euro ), ist die schriftlich vom Kunden zu beantragen und die Stempelgebühr in Höhe von 1,50 Euro (pro Scheck) wird geschuldet.

Die Missachtung der erlassenen Vorschriften wird mit einer Verwaltungsstrafe von 3.000 bis zu 50.000 Euro geahndet. Bei Zirkularschecks unter 30.000 € reduziert sich der Betrag der Mindeststrafe auf 10 Prozent des überwiesenen Betrags.

 

Politisch exponierte Personen:

Die natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder bis vor weniger als einem Jahr ausgeübt haben, sowie deren Familienangehörigen und diejenigen, die diesen Personen bekanntermaßen nahestehen, gemäß nachstehender Aufstellung:

  • natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, sind jene die folgende Ämter ausüben oder ausgeübt haben
  • Staatschef, Regierungschef, Minister, stellvertretender Minister und Untersekretär, Präsident der Region, Regionalassessor, Bürgermeister einer Provinzhauptstadt oder Metropole, Bürgermeister einer Gemeinde von mindestens 15.000 Einwohnern und gleichwertige Ämter im Ausland;
  • Abgeordneter, Senator, Europaparlamentarier, Regionalrat und gleichwertige Ämter im Ausland;
  • Mitglied der Führungsgremien von politischen Parteien;
  • Richter des Verfassungsgerichts, Richter am Kassationsgericht oder des Rechnungshofes, Staatsrat und sonstige Mitglieder des Rates der Verwaltungsjustiz der Region Sizilien und gleichwertige Ämter im Ausland;
  • Mitglied der Leitungsorgane der Zentralbanken und der unabhängigen Behörden;
  • Botschafter, Geschäftsträger oder gleichwertige Ämter im Ausland, hochrangiger Offizier der Streitkräfte bzw. gleichwertige Ämter im Ausland;
  • Mitglied der Verwaltungs-, Führungs- oder Kontrollorgane von Unternehmen, die auch indirekt vom italienischen Staat oder von einem ausländischen Staat kontrolliert sind bzw. mehr- oder ganzheitlich an Regionen, an Gemeinden, an Provinzhauptstädten bzw. Metropolen und an Gemeinden mit einer Bevölkerung von insgesamt  mindestens 15.000 Einwohnern beteiligt sind;
  • Generaldirektor eines lokalen Gesundheitsbetriebes, eines Krankenhausbetriebes, eines Universitätskrankenhausbetriebes oder anderer Körperschaften des nationalen Gesundheitsdienstes;
  • Direktor, stellvertretender Direktor und Mitglied des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.
  • Familienmitglieder von politisch exponierten Personen sind: die Eltern, der Ehepartner oder die mit der politisch exponierten Person in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft oder in einem gleichwertigen Rechtsinstitut lebenden Person, die Kinder, deren Ehepartner sowie die mit den Kindern in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft oder in einem gleichwertigen Rechtsinstitut lebenden Person;
  • die bekanntermaßen nahestehenden Personen einer politisch exponierten Person sind:
  • natürliche Personen, die gemeinsam mit der politisch exponierten Person das effektive Eigentum an juristischen Personen, Trusts und verwandten Rechtsinstitutionen haben oder enge Geschäftsbeziehungen mit der politisch exponierten Person unterhalten.
  • natürliche Personen, die nur formell die vollständige Kontrolle über eine notariell gegründete Einheit halten, welche bekanntermaßen de facto zugunsten einer politisch exponierten Person errichtet wurde.

 

Kaufe Gold

Zur Kenntnis an alle jene, welche die sogenannte „Kaufe Gold“ -Tätigkeit ausüben: Mitteilung