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Protokollvereinbarung Autonome Provinz Bozen

Gesamtbeitrag von 5 % für grüne und innovative Projekte

Unbesicherter Kredit – Protokollvereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen

Es handelt sich um eine Finanzierung mit variablem Zinssatz, die in den ersten zwei Jahren von einem jährlichen Pauschalbeitrag der Provinz in Höhe von 2,5 % berechnet auf den ursprünglich ausbezahlten Kreditbetrag profitiert. Der Zinsbeitrag wird jährlich von der Provinz auf das Konto des Kunden ausbezahlt, vorausgesetzt, die Raten werden ordnungsgemäß bezahlt.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Reduzierung der Finanzierungskosten: Die Förderung von jährlich 2,5 % für zwei Jahre senkt die finanziellen Belastungen des Projekts erheblich.

  • Flexibilität hinsichtlich Betrag und Laufzeit, mit einer tilgungsfreien Zeit (Voramortisation) von bis zu 24 Monaten, falls erforderlich.

  • Erleichterter Kreditzugang dank direkter FCG-Garantie oder Konsortialgarantie, mit einer Garantiedeckung von bis zu 80 %.

  • Kumulierbarkeit mit anderen staatlichen Beihilfen, einschließlich De-minimis-Beihilfen, im Rahmen der geltenden Vorschriften. Der maximal anerkannte Beitrag beträgt 500.000 € pro Finanzierung.

Adressatenkreis und finanzierbare Investitionen

Die Protokollvereinbarung richtet sich an:

  • KMU (einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe), die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen, aktiv und mit Sitz und/oder Produktionsstätte in der Provinz Bozen ansässig sind und die EU‑Vorgaben zu staatlichen Beihilfen für KMU erfüllen.

  • Mid Cap‑Unternehmen (gemäß EIB‑Parametern) mit maximal 3.000 Mitarbeitern, eingetragen und aktiv in der Handelskammer Bozen, mit Sitz oder Produktionsstätte in der Provinz.

Alle Begünstigten müssen als „in bonis“ klassifiziert sein und dürfen nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß EU‑Verordnung Nr. 651/2014 gehören.

Förderfähig sind Projekte im ESG‑Bereich, die mit Innovation oder Unternehmensführung verbunden sind; für Sozialunternehmen sind sämtliche investitionsbezogenen Ausgaben förderfähig.

Die Anträge müssen gemeinsam mit dem Finanzierungsantrag bei der Bank eingereicht werden und zwar bis spätestens 31.07.2030.