Superbonus 110%

Die Sparkasse bietet Finanzierungslösungen für Private, Mehrfamilienhäuser (Kondominien) und Unternehmen, die die Vorteile des Superbonus für Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur Verbesserung der Erdbebensicherheit in Anspruch nehmen wollen.

Die Übertragung des Steuerguthabens auf die Sparkasse wird vorübergehend ausgesetzt.

Was ist der Superbonus und wie funktioniert er?


Die Übertragung des Steuerguthabens auf die Sparkasse wird vorübergehend ausgesetzt.

Was ist der Superbonus?

Der Superbonus ermöglicht einen Steuerabzug von 110%, der über einen Zeitraum von 4 Jahren für spezifische Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Erdbebensicherheit beansprucht werden kann.

Der Bonus gilt für Ausgaben, die vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 getätigt werden. Bei Maßnahmen, die zum 30.06.2022 zu mindestens 60% gemäß Baufortschritt abgeschlossen sind, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2022.


Maßnahmen, für die der Superbonus vorgesehen ist.

Um den Superbonus 110% in Anspruch zu nehmen, muss mindestens eine der nachfolgend angeführten, sogenannten primären Maßnahmen durchgeführt werden.

Die primären Maßnahmen wiederum ermöglichen es, auch für die sogenannten sekundären Maßnahmen den Steuervorteil von 110% zu erhalten, d.h. Maßnahmen, für die, wenn sie alleine durchgeführt werden, der Steuerbonus von 110% nicht zur Anwendung kommt.

Die an der Immobilie durchgeführten Maßnahmen müssen, nach vorhergehender Zertifizierung, die Energieeffizienz derselben um mindestens zwei Klassen verbessern oder die maximal erreichbare Energieeffizienz erzielen.

Maßnahmen

  • Wärmedämmung

    Primäre Maßnahme

  • Austausch von zentralen Heizanlagen

    Primäre Maßnahme

  • Erdbebensicherheit

    Primäre Maßnahme

  • Entfernung architektonischer barrieren

    Primäre Maßnahme

Voraussetzungen

  • Wärmedämmung auf mindestens 25% der Gebäudehülle (vertikal, horizontal oder geneigt)
  • Betrag von maximal 50.000 Euro für Einfamilienhäuser, 40.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 30.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit über 8 Einheiten.

Sekundäre Maßnahmen

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Sonnenschutz
  • Biomasse-Heizkessel
  • Sonnenkollektoren
  • Brennwert-Heizkessel
  • Wärmepumpen
  • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
  • Hybridgeneratoren
  • Gebäudeautomation
  • Mikrogeneratoren
  • Speichersysteme
  • Photovoltaikanlagen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Voraussetzungen

  • Für Maßnahmen zum Austausch von Heizanlagen durch zentrale Brennwertkessel-, Wärmepumpen- oder Hybridsysteme
  • Betrag von maximal 30.000 Euro für Einfamilienhäuser, 20.000 Euro für Wohneinheiten in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 15.000 Euro für Wohneinheiten in Gebäuden mit über 8 Einheiten

Sekundäre Maßnahmen

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Sonnenschutz
  • Wärmepumpen
  • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
  • Sonnenkollektoren
  • Gebäudeautomation
  • Photovoltaikanlagen
  • Speichersysteme
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Voraussetzungen

  • Der vom sogenannten “Sismabonus” bereits vorgesehene Steuerabzug wird auf 110% angehoben
  • Betrag von maximal 96.000 Euro pro Wohneinheit

Sekundäre Maßnahmen

  • Photovoltaik– oder Solaranlagen
  • Speichersysteme

Voraussetzungen

  • Für Ausgaben ab 1. Januar 2021

Maßnahmen

  • Wärmedämmung

    Primäre Maßnahme

    Voraussetzungen

    • Wärmedämmung auf mindestens 25% der Gebäudehülle (vertikal, horizontal oder geneigt)
    • Betrag von maximal 50.000 Euro für Einfamilienhäuser, 40.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 30.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit über 8 Einheiten.

    Sekundäre Maßnahmen

    • Austausch von Türen und Fenstern
    • Sonnenschutz
    • Biomasse-Heizkessel
    • Sonnenkollektoren
    • Brennwert-Heizkessel
    • Wärmepumpen
    • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
    • Hybridgeneratoren
    • Gebäudeautomation
    • Mikrogeneratoren
    • Speichersysteme
    • Photovoltaikanlagen
    • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Austausch von zentralen Heizanlagen

    Primäre Maßnahme

    Voraussetzungen

    • Für Maßnahmen zum Austausch von Heizanlagen durch zentrale Brennwertkessel-, Wärmepumpen- oder Hybridsysteme
    • Betrag von maximal 30.000 Euro für Einfamilienhäuser, 20.000 Euro für Wohneinheiten in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 15.000 Euro für Wohneinheiten in Gebäuden mit über 8 Einheiten

    Sekundäre Maßnahmen

    • Austausch von Türen und Fenstern
    • Sonnenschutz
    • Wärmepumpen
    • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
    • Sonnenkollektoren
    • Gebäudeautomation
    • Photovoltaikanlagen
    • Speichersysteme
    • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Erdbebensicherheit

    Primäre Maßnahme

    Voraussetzungen

    • Der vom sogenannten “Sismabonus” bereits vorgesehene Steuerabzug wird auf 110% angehoben
    • Betrag von maximal 96.000 Euro pro Wohneinheit

    Sekundäre Maßnahmen

    • Photovoltaik– oder Solaranlagen
    • Speichersysteme
  • Entfernung architektonischer barrieren

    Primäre Maßnahme

    Voraussetzungen

    • Für Ausgaben ab 1. Januar 2021

Wer kann den Superbonus in Anspruch nehmen?


 

  • Natürliche Personen für Baumaßnahmen in einzelne Immobilieneinheiten bis zu maximal zwei Immobilieneinheiten pro Eigentümer.
  • Natürliche Personen für Baumaßnahmen bei aus 2 bis 4 Einheiten bestehenden Immobilien, die getrennt ins Kataster eingetragen sind, mit einem oder mehreren Eigentümern.
  • Kondominien für alle Arbeiten auf gemeinsamen Flächen, zum Beispiel: Wärmeisolierung der Aussenfassade, Installation oder Austausch der Heizanlage
  • Volkswohnbau-Institut IACP (Istituto Autonomo Case Popolari), Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum
  • in öffentlichen Verzeichnissen eingetragene Einrichtungen des dritten Sektors: ONLUS, Volontariat- Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens APS (Associazioni di Promozione Sociale);
  • Amateursportverbände und -vereine (für Arbeiten an Immobilien, die als Umkleideräume dienen)

So profitieren Sie vom Superbonus


Sie haben drei Optionen zur Auswahl:

  1. Abzug des Steuerguthabens direkt über die Steuererklärung in einem Zeitraum von 4 Jahren;
  2. Abtretung der Steuergutschrift an Dritte, einschließlich Banken, wie die Sparkasse;
  3. Rechnungsrabatt von Seiten des Betriebes, welcher die den Superbonus betreffenden Arbeiten ausführt, von bis zu 100% des Betrages der Maßnahmen einschließlich Mehrwertssteuer. In diesem Fall ist es der ausführende Betrieb, der das Steuerguthaben direkt in einem Zeitraum von 4 Jahren nutzen oder es an Dritte, einschließlich Banken wie die Sparkasse, abtreten kann.

Erfahren Sie mehr über den Superbonus (nur in italienischer Sprache: www.agenziaentrate.gov.it) .

Die ersten Schritte


  • Wenden Sie sich an die Sparkasse, um alle Informationen über die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einem qualifizierten Techniker zwecks Durchführung der Erhebungen des Ist-Zustandes ihrer Immobilie.
  • Lassen Sie sich ein Projekt mit entsprechendem Kostenangebot erstellen, das die Verbesserung der Energieeffizenz um mindestens 2 Energieklassen mittels mindestens einer primären Maßnahme und etwaiger sekundärer Maßnahmen vorsieht.
  • Kommen Sie wieder in die Sparkasse, um Ihre Finanzierung in Anspruch zu nehmen.

Werbemitteilung zur Verkaufsförderung. Die wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen sind in den Informationsblättern angeführt, die auf der Internetseite www.sparkasse.it veröffentlicht sind und in unseren Filialen zur Einsicht aufliegen. Die Genehmigung der Finanzierung unterliegt der Prüfung der Bank.


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