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03 April 2020

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Umsetzung der Empfehlungen der Banca d’Italia vom 27. März 2020





Der Verwaltungsrat der Südtiroler Sparkasse hat in seiner heutigen Sitzung die Mitteilung der Aufsichtsbehörde „Banca d’Italia“ vom 27. März erörtert. Diese hat die Banken für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 aufgefordert, mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Auszahlung von Dividenden bzw. keine unwiderrufliche Verpflichtung dazu zu tätigen. Dies, um die Vermögensausstattung der Banken, die der Aufsicht der Banca d’Italia unterliegen, zu stärken und um über weitreichende Mittel zur Unterstützung von Familien und Unternehmen in der derzeitigen, vom Gesundheitsnotstands Covid-19 geprägten konjunkturellen Phase zu verfügen.

Aus diesem Grunde hat der Verwaltungsrat beschlossen, der Empfehlung der Banca d’Italia zu entsprechen. Auf der Gesellschafterversammlung der Sparkasse am 23. April 2020 ist bei der Abstimmung über die Gewinnzuteilung die gänzliche Zuweisung des Gewinns 2019 auf Vermögensrücklagen vorgesehen.

Somit wird der Reingewinn aus dem Jahresabschluss der Sparkasse zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 27.021.443 Euro dem Reinvermögen der Bank zugewiesen, einschließlich des Anteils von 10.917.698,94 Euro, der ursprünglich für die Ausschüttung als ordentliche Dividende bestimmt war.

Nach dem 1. Oktober 2020 wird der Verwaltungsrat der Bank die Ausschüttung des oben genannten Anteils unter Berücksichtigung der Vorgaben der Aufsichtsbehörde prüfen.

Nachdem der gesamte Gewinn des Geschäftsjahres 2019 dem Vermögen zugewiesen wurde, kann in diesem Fall der Verwaltungsrat eine Gesellschafterversammlung der Bank einberufen, um über Vorschläge zur Verteilung eines Teils der verfügbaren Reserven abzustimmen.

Die heutigen Entscheidungen wirken sich nicht auf die Zahlung der Coupons der AT1-Wertpapiere aus. Die Höhe der Dividenden wird für das Geschäftsjahr 2019 aus Vorsichtsgründen nicht mehr vom CET 1-Kapital abgezogen.

Somit folgt die Sparkasse den Richtlinien, die darauf abzielen, verfügbare Ressourcen zu erhöhen, um in dieser Ausnahmesituation die Wirtschaft zu unterstützen und kundennah zu sein.

Es wird festgehalten, dass keine Änderungen an der vom Verwaltungsrat am 16. März 2020 genehmigten und bereits veröffentlichten Bilanz vorgenommen wurden. Die sich aufgrund obiger Ausführungen ergebenden Änderungen werden im erläuternden Bericht, der in Veröffentlichung ist, zu Punkt Nr. 1 der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung „Bericht des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und der Revisionsgesellschaft, Bilanzpräsentation 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2019 und der damit zusammenhängenden Beschlüsse“ aufgenommen.

Präsident Gerhard Brandstätter erklärt: „Es war erforderlich, dass unsere Sparkasse, angesichts der Bestimmungen der italienischen und europäischen Aufsichtsbehörden, die das gesamte Bankensystem betreffen, die Dividendenausschüttung aussetzt. Wir sind uns aber bewusst, wie wichtig es ist, das Territorium zu unterstützen, auch durch die Auszahlung von Dividenden. Dies würde in dieser schwierigen Phase sowohl der Stiftung, als auch den Kleinaktionären zugutekommen. Falls es die Umstände ermöglichen, werden wir im Oktober auf das Thema zurückkommen und eine Aktionärsversammlung einberufen, um eine Ausschüttung vorzuschlagen.“

Der Vize-Präsident Carlo Costa fügt hinzu: „Wir werden unsere Nähe zum Territorium zum Ausdruck bringen, und unsere Unterstützung wird nicht ausbleiben.“

Der Beauftragte Verwalter und Generaldirektor Nicola Calabrò erklärt: „Wir wollen weiterhin die Wirtschaft in den Gebieten unterstützen, in denen die Bank tätig ist, mit großer Entschlossenheit und dem Bewusstsein, dass der Sparkasse in dieser schwierigen Zeit eine besondere Bedeutung zukommt. Wir sind bereits heute intensiv mit Tilgungsaussetzungen und anderen Begünstigungen stark engagiert, um Familien und Unternehmen bei der Überbrückung der Wirtschaftskrise zu helfen.

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