Bausparen

Gestalten Sie Ihre Zukunft mit dem Bauspardarlehen in Verbindung mit Ihrem Zusatzrentenfonds

Wenn Sie in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und in Südtirol ansässig sind, können Sie dieses Darlehen zu begünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Das Modell Bausparen wird von der Autonomen Provinz Bozen gefördert und verbindet die Vorteile der Zusatzvorsorge mit jenen eines Darlehens zu begünstigtem Zinssatz für den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung in Südtirol.

Wie funktioniert das Modell Bausparen?

Wenn Sie in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, der dem Modell Bausparen beigetreten ist, und in Südtirol ansässig sind, können Sie ein Darlehen zu begünstigten Bedingungen mit fixem Zinssatz beantragen, um Ihre Erstwohnung zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren.

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem angesparten Kapital im Zusatzrentenfonds und wird nach folgenden Kriterien festgelegt:

  • bis zum dreifachen Betrag des angesparten Kapitals für öffentliche Bedienstete

  • bis zum zweifachen Betrag des angesparten Kapitals für alle anderen Antragsteller

Weitere Details zu Beträgen und Laufzeiten finden Sie im entsprechenden Abschnitt unten.

Weitere Informationen zum Modell Bausparen finden Sie unter www.bausparen.bz.it

Sind Sie unter 36 Jahre alt?

Bausparen – Förderung für unter 36-Jährige

Sie können das Darlehen bereits nach 5 Jahren ab Einschreibung in denZusatzrentenfonds (anstatt 8 Jahre) beantragen. Darüber hinaus kann für einen Anteil Ihrer angesparten Position von bis zu 25.000 € der beantragbare Darlehensbetrag erhöht werden:

- bis zum Vierfachen für öffentliche Bedienstete,

- bis zum Dreifachen für alle anderen Antragsteller

Sie können ein Darlehen von 30.000 € bis 150.000 € beantragen (bzw. bis zu 250.000 € bei verheirateten Paaren oder Lebenspartnern), mit einer Laufzeit von 18 Monaten bis zu 20 Jahren für Hypothekardarlehen und bis zu 10 Jahren für Darlehen ohne Hypothek.

Voraussetzungen und Vorteile des Bauspardarlehens

  • Sie nicht älter als 65 Jahre sind

  • Sie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen ansässig sind

  • sich die Immobilie in der Provinz Bozen befindet und als Erstwohnung genutzt wird

  • Sie in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind mit einer Mindestdauer von:

    • 5 Jahren, wenn Sie unter 36 Jahre alt sind

    • 8 Jahren, wenn Sie 36 Jahre oder älter sind

    • 12 kumulativen Jahren (mindestens 4 Jahre je Person) im Falle von zwei Antragstellern

  • Sie im Fonds mindestens 15.000 € angespart haben, frei von Bindungen oder Belastungen

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  • Fixer Zinssatz zu begünstigten Bedingungen, festgelegt von der Autonomen Provinz Bozen

  • Teil der Wohnbauförderungen der Provinz, kombinierbar mit dem zinsbegünstigten Darlehen für die Erstwohnung

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Darlehenszinsen, sofern es sich um ein Hypothekardarlehen handelt

  • Ihr angespartes Kapital im Zusatzrentenfonds bleibt vollständig erhalten, ohne dass eine vorzeitige Entnahme für den Wohnungskauf notwendig ist


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Haben Sie schon vom zinsbegünstigten Darlehen für die Erstwohnung gehört?

Entdecken Sie das zinsbegünstigte Darlehen für die Erstwohnung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann das Bauspardarlehen auch gemeinsam mit dem zinsbegünstigten Darlehen für die Erstwohnung beantragt werden. Dadurch können die von der Autonomen Provinz Bozen vorgesehenen Wohnbauförderungen kombiniert werden.

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