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Sicherheitshinweis Wir weisen darauf hin, dass beim Einstieg (Login) zum Internet-Banking nie nach Ihrer Telefonnummer gefragt wird. Sollten sonderbare Anfragen bzw. Unstimmigkeiten auftreten, bitten wir Sie keine Daten einzugeben und uns den Vorfall zu melden an: info@sparkasse.it oder telefonisch an Sparkasse Meet – 800 378 378.
Seit jeher ist unsere Bank bestrebt, mit den Kunden eine korrekte und transparente Beziehung zu unterhalten. In diesem Sinne stellen wir Ihnen diesen Sektor zur Abwicklung der Beschwerden zur Verfügung.
Sollte es nicht möglich gewesen sein, eventuelle Probleme durch unsere Geschäftsstellen oder Ihren persönlichen Berater zu lösen, können Sie eine Beschwerde an das
Beschwerdebüro der SÜDTIROLER SPARKASSE AG Sparkassenstraße 12 39100 Bozen
richten, wobei sie den Tatbestand darlegen und jede sonstige nützliche Information oder Unterlage liefern. Die Beschwerde kann folgenderweise eingereicht werden:
Das Beschwerdebüro wird die erhaltene Meldung mit der gebührenden Aufmerksamkeit überprüfen und Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen antworten.
Konnte unser Beschwerdebüro Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort geben , können Sie die Angelegenheiten folgenden Einrichtungen zur Urteilsfindung unterbreiten:
Für die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen im Banken- und Finanzbereich sind weitere Einrichtungen vorgesehen, wie zum Beispiel:
Der Bank- und Finanzschiedsrichter ist ein unabhängiges und unparteiisches Gremium, das über die Streitfälle zwischen Banken und Kunden befindet, die bereits dem Beschwerdebüro der einzelnen Banken unterbreitet wurden, falls die Bank nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen geantwortet hat oder falls die Antwort als unzureichend angesehen wird, und die:
ACHTUNG: Die zeitliche Begrenzung des ABF ändert sich ab dem 1. Oktober 2022: Ab diesem Zeitpunkt können Streitigkeiten in Bezug auf Operationen oder Verhaltensweisen, die sechs Jahre vor dem Datum der Beschwerde zurückliegen, nicht mehr beim ABF eingereicht werden.
Die Entscheidungen sind nicht bindend wie jene des Richters, hält sich der Vermittler allerdings nicht daran, wird die Säumigkeit veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ABF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ABF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ABF nicht einverstanden, können sie sich auf jeden Fall an den Richter wenden ohne eine weiteres Schlichtungsverfahren anstreben zu müssen.
Wie wendet man sich an den Bank- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario) ABF
Man kann sich an den Bank- und Finanzschiedsrichter ABF wenden, indem man den Vordruck ausfüllt, der auf dem Web-Portal des ABF verfügbar ist, und einen Spesenbeitrag von 20,00€ entrichtet. Dieser wird bei Annahme der Beschwerde vom Vermittler rückerstattet. Die Einreichung einer Beschwerde in Papierform ist nur erlaubt, wenn sie sich auf folgende Subjekte bezieht:
Falls obengenannte Voraussetzungen nicht vorliegen, wird die Beschwerde in Papierform vom ABF nicht behandelt.
Das ABF ist in 7 Kollegien unterteilt (Mailand, Turin, Bologna, Rom, Neapel, Bari und Palermo), die für die verschiedenen geographischen Zonen zuständig sind, die entsprechenden Adressen befinden sich im Leitfaden (guida) des AB.
Der Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten (ACF- Arbitro per le controversie finanziarie) ist ein unabhängiges und unparteiisches Organ, das mit Consob-Beschluss Nr. 19602 vom 4. Mai 2016 eingesetzt wurde. Er beschließt über Streitfälle, die zwischen den Retail-Anlegern (also jenen, die, im Gegensatz zu „professionellen“ Anlegern“ keine besonderen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse aufweisen) und den Vermittlern entstanden sind und bereits den Beschwerdebüros der jeweiligen Banken vorgelegt wurden, falls diese Streitfälle
Die Entscheidungen sind nicht bindend, wie jene des Richters, hält sich der Vermittler aber nicht daran, wird dies veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ACF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ACF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ACF nicht zufrieden, kann er/sie sich jedenfalls an den Richter wenden, ohne ein weiteres Mediationsverfahren anstrengen zu müssen. Der ACF ersetzt 1) den Bankjury-Ombudsman und 2) die Schlichtungs- und Schiedsgerichtkammer bei der Consob.
Der Antrag kann direkt oder über einen Prokurator (in der Regel Rechtsanwalt) oder über eine Verbrauchervereinigung eingereicht werden. Man ist also nicht verpflichtet, sich an eine Drittperson zu wenden. Die Anrufung des ACF ist kostenlos. Die Einreichung des Antrags erfolgt online, über die Website des ACF (www.acf.consob.it).
Cassa di Risparmio di Bolzano è soggetta alla vigilanza dell’IVASS ed è iscritta nella Sezione D del Registro Unico degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi al numero D000132022. L’IVASS è l’Autorità competente alla vigilanza sull’attività svolta dagli intermediari iscritti nel Registro Unico degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi. Gli estremi identificativi e di iscrizione dell’intermediario possono essere verificati consultando tale Registro sul sito internet dell’IVASS (www.ivass.it e https://servizi.ivass.it/RuirPubblica).
Falls ein Kunde bei der Bank eine Beschwerde im Rahmen der Versicherungsvermittlung betreffend die von den Angestellten und Mitarbeitern durchgeführte Tätigkeit eingereicht hat und mit dem Ergebnis unzufrieden ist, bzw. 45 Tage nach der Einreichung noch keine Rückmeldung von der Bank erhalten hat, kann er sich an das lVASS -Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni wenden. Die Informationen betreffend die Einreichung einer Beschwerde beim IVASS und die entsprechenden Formulare sind auf der institutionellen Website www.ivass.it verfügbar. Die Beschwerden betreffend den Versicherungsvertrag oder die Verwaltung der Schadensfälle sind hingegen direkt an die Versicherungsgesellschaft zu richten. Die Kontaktdaten derselben sind in der Informationsbroschüre vermerkt, die dem Kunden bei der Unterzeichnung ausgehändigt wurde.
Bei der Sparkasse besteht ein Pensionsfonds “PENSIONSFONDS FÜR DAS PERSONAL DER SÜDTIROLER SPARKASSE AG UND SPARIM AG ”, der bankintern eingerichtet wurde und im Verzeichnis COVIP unter der Nr. 9141 eingetragen ist. Zutritt zu diesem Fonds haben die Pensionisten und Angestellten der Südtiroler Sparkasse AG und Sparim AG. Gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen hat die Bank die Bearbeitung von schriftlichen Beschwerden hinsichtlich angeblicher Unregelmäßigkeiten, Probleme oder Ungereimtheiten in Bezug auf die Funktion dieses Fonds vorgesehen, wobei die für die Verwaltung der Beschwerden festgelegten Vorgangsweisen eingehalten werden. Eine im Fonds eingeschriebene Person kann direkt oder über eine formell beauftragte Drittperson Beschwerde beim Beschwerdebüro der Bank einreichen. Die Beschwerde muss Folgendes beinhalten:
Es handelt sich um wesentliche Elemente, damit die Beschwerde bearbeitet und innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt beantwortet werden kann. Sollte der Beschwerdeführende innerhalb der von den Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Fristen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, kann er die Angelegenheit dem Urteil der COVIP durch Übermittlung einer entsprechenden Eingabe unterbreiten. Bei besonders schwerwiegenden und dringenden Fällen kann die Eingabe an COVIP direkt übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit das Dokument „Guida trasmissione degli esposti alla COVIP „ herunterzuladen.