Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation: Sparkasse startklar für die neuen begünstigten Finanzierungen
Unternehmen in Südtirol können ab dem 2. Februar 2026 neue Landesförderungen für nachhaltige und innovative Investitionen beantragen. Die entsprechenden Sondermaßnahmen, die von der Landesregierung beschlossen wurden, werden in Zusammenarbeit mit der Sparkasse abgewickelt.
Die Antragsstellung und Abwicklung für die Unternehmerinnen und Unternehmer übernimmt die Sparkasse. Die Förderungen richten sich an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sowie an größere Betriebe, so genannte Mid-Cap-Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe. Voraussetzung sind ein Unternehmenssitz oder eine aktive Betriebsstätte in Südtirol.
Diese neue Förderschiene steht zudem Sozialunternehmen offen.
Die Sondermaßnahme ist am 2. Februar 2026 in Kraft getreten und gilt für Finanzierungen, die bis einschließlich 31. Juli 2030 zugesagt werden.
Gefördert werden Kreditlinien in Form von Chirografar-Darlehen mit einer maximalen Laufzeit bis zu 10 Jahren für nicht begonnene Investitionen. Diese müssen sich auf Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation beziehen und sich auf einen Wert zwischen 30.000 Euro und 500.000 Euro belaufen mit einem Zinsbeitrag von Seiten des Landes von 2,5 Prozent für die ersten zwei Jahre.
Investitionen, die sich über diesem Betrag bewegen, werden nur bis zur Spanne von 500.000 Euro vom Land gefördert, darüber hinaus gelten für das Unternehmen die günstigen Zinskonditionen der Bank und die Garantieleistung bis zu 80%.
Diese zinsbegünstigten Finanzierungen werden variabel auf der Grundlage des Drei-Monats-Euribor vergeben und erhalten eine Garantieleistung von 80%. Diese Garantieleistung erfolgt durch die Garantiegenossenschaften, Confidi oder Garfidi mit oder ohne Gegengarantie des Zentralen Garantiefonds bzw. mittels Garantie des Zentralen Garantiefonds.
Für weitere Infos stehen die Geschäftskundenberater/-innen in allen Sparkasse-Filialen zur Verfügung.