Neue Sicherheits-<br/>bestimmungen: Green Pass für den Filialbesuch

Neue Sicherheits-<br/>bestimmungen: Green Pass für den Filialbesuch
Ab 1. Februar 2022 werden die neuen Sicherheitsbestimmungen zur Prävention der Coronavirus-Infektion, gemäß Gesetzesdekret vom 07.01.2022, auch auf Bankfilialen ausgedehnt. Aus diesem Grund erhalten nur Personen mit einer gültigen grünen Bescheinigung (Green Pass 3G: geimpft, genesen oder getestet) Zutritt zu den Filialen der Sparkasse. Die Kontrolle wird von unseren Mitarbeiter/-innen unter Einhaltung der Vorschriften durchgeführt. Unsere Selbstbedienungsbereiche Self 24h sind von diesen Vorschriften ausgenommen. In allen Räumlichkeiten der Bank muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen ein. Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihre Bankgeschäfte auch einfach, bequem und sicher über das Online-Banking und die App ON der Sparkasse erledigen können. Für Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an unser Contact Center, Tel. 800 378 378, Mo-Fr: 08:00-22:00 Sa: 08:00-14:00 Uhr. Unsere Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
News 27 Januar 2022
TEILEN AUF

Dies könnte Sie auch interes-sieren

News 20 Mai 2026

Gruppe Sparkasse ist „Leader der Nachhaltigkeit”

Events 13 Mai 2026

Traditionelle Sparkasse Golf Trophy in Passeier

Events 08 Mai 2026

Sparkasse und Freie Weinbauern arbeiten enger zusammen

News 05 Mai 2026

Rating “Investment Grade” für die Gruppe Sparkasse