Neue Sicherheits-<br/>bestimmungen: Green Pass für den Filialbesuch

Neue Sicherheits-<br/>bestimmungen: Green Pass für den Filialbesuch
Ab 1. Februar 2022 werden die neuen Sicherheitsbestimmungen zur Prävention der Coronavirus-Infektion, gemäß Gesetzesdekret vom 07.01.2022, auch auf Bankfilialen ausgedehnt. Aus diesem Grund erhalten nur Personen mit einer gültigen grünen Bescheinigung (Green Pass 3G: geimpft, genesen oder getestet) Zutritt zu den Filialen der Sparkasse. Die Kontrolle wird von unseren Mitarbeiter/-innen unter Einhaltung der Vorschriften durchgeführt. Unsere Selbstbedienungsbereiche Self 24h sind von diesen Vorschriften ausgenommen. In allen Räumlichkeiten der Bank muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen ein. Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihre Bankgeschäfte auch einfach, bequem und sicher über das Online-Banking und die App ON der Sparkasse erledigen können. Für Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an unser Contact Center, Tel. 800 378 378, Mo-Fr: 08:00-22:00 Sa: 08:00-14:00 Uhr. Unsere Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
News 27 Januar 2022
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