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Schlafende Konten: Mitteilung an die Kunden

Schlafende Konten: Mitteilung an die Kunden
Überbringerpapiere und Überbringersparbücher, deren Guthaben mehr als 100.- Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie „schlafende Einlagen“ Mit Artikel 1, Absatz 343, des Gesetzes Nr. 266 vom 23. Dezember 2005 wurde ein staatlicher Fonds beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eingerichtet, der „durch die Beträge der sogenannten schlafenden Kontokorrente und Bankverbindungen“ finanziert wird . Die Sparkasse weist darauf hin, dass alle ab dem 01.06.2019 bis zum 31.05.2020 als schlafend eingestufte Bankverbindungen, welche seitens der Inhaber nicht reaktiviert worden sind, auf der Webseite des Ministeriums www.mef.gov.it sowie auf der Webseite der Sparkasse unter folgendem Link veröffentlicht sind. Die auf den veröffentlichten Bankverbindungen enthaltenen Einlagen können den Inhabern jederzeit, jedoch vor der Überweisung derselben an den staatlichen Fonds (die Überweisung erfolgt innerhalb 31.05.2021), in ihrer Geschäftsstelle der Sparkasse zurückerstattet werden. Weitere Informationen können bei allen Geschäftsstellen der Sparkasse, sowie über E-Mail an die Adresse info@sparkasse.it, oder telefonisch über die Nummer 840.052.052 eingeholt werden.
News 25 März 2021
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