Beschwerde
Seit jeher ist unsere Bank bestrebt, mit den Kundinnen und Kunden eine korrekte und transparente Beziehung zu pflegen. Sollte es nicht möglich gewesen sein, eventuelle Probleme direkt in unseren Filialen oder mit Ihrer-n persönlichen Berater/-in zu lösen, können Sie eine Beschwerde einreichen, indem Sie den Tatbestand darlegen und jede sonstige nützliche Information oder Unterlage liefern. Die Beschwerde ist zu richten an:
SÜDTIROLER SPARKASSE AG
Beschwerdebüro
Sparkassenstraße 12
39100 Bozen
richten, wobei sie den Tatbestand darlegen und jede sonstige nützliche Information oder Unterlage liefern. Die Beschwerde kann folgenderweise eingereicht werden:
auf normalem Postweg oder durch Übergabe bei der kontoführenden Geschäftsstelle oder dem Berater
durch Sie eine E-Mail an Beschwerde_Reclami@sparkasse.it oder einer zeritifizierten E-Mail an die PEC-Adresse servizio.legale@pec.sparkasse.it
mittels Ausfüllen dieses Formulars
Das Beschwerdebüro wird die erhaltene Meldung mit der gebührenden Aufmerksamkeit überprüfen und Ihnen schriftlich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen antworten.
Beschwerde an die Aufsichtsbehörde
Falls die Bank innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort gibt, ist es möglich, eine Beschwerde an folgende Institutionen einzureichen:
für Bank- und Finanzdienstleistungen an die Banca d’Italia: https://www.bancaditalia.it/;
für Dienstleistungen im Bereich Geldanlage und kollektive Verwaltung von Ersparnissen an die CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa) https://www.consob.it/web/consob;
für Versicherungsprodukte und -dienstleistungen an das IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni): https://www.ivass.it/;
für Zusatzvorsorge (Pensionsfonds und individuelle Vorsorgepläne) an die COVIP (Commissione di Vigilanza sui Fondi Pensione): https://www.covip.it/;
Die Beschwerde ist kostenlos, und die Einreichung kann auch online über die Websites der jeweiligen Behörden erfolgen. Eine Beschwerde führt nicht zur unmittelbaren Beilegung des Streitfalles, ermöglicht der Aufsichtsbehörde jedoch, ihre Kontrolltätigkeit auszuüben und mögliche Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
Außergerichtliche Beilegung von Streitfällen
Konnte unser Beschwerdebüro Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort geben, können Sie die Angelegenheit folgenden Einrichtungen zur Urteilsfindung unterbreiten:
dem Bank- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) bei der Banca d’Italia im Falle von Streitfällen betreffend Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen;
dem Schiedsrichter für Finanzstreitfälle (Arbitro per le Controversie Finanziarie - ACF) bei Streitfällen hinsichtlich Dienstleistungen und Aktivitäten im Bereich der Geldanlage oder Nebendienstleistungen und sonstige Geschäftsfälle mit Ausnahme der Bank- und Finanzdienstleistungen sowie der Konsumkredite;
dem Versicherungsschiedsrichter (Arbitro Assicurativo AAS) beim IVASS im Falle von fehlender oder nicht zufriedenstellender Antwort von Seiten des Vermittlers auf eine vorhergehende Beschwerde in Bezug auf Versicherungsverträge.
Als zusätzliche Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen betreffend Bank-, Finanz- und Versicherungsverträge gibt es:
die Mediation: Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches verpflichtendes Verfahren, das vom Art. 5 des Gesetzesvertretenden Dekretes 28/2010 und Abänderungen vorgesehen ist. Die Mediation kann beim Bank- und Finanzschlichter (Conciliatore Bancario Finanziario) oder bei sonstigen Einrichtungen für Mediation eingeleitet werden, die im entsprechenden Verzeichnis beim Justizministerium eingetragen sind.
Bank- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario ABF)
Die Südtiroler Sparkasse ist diesem System außergerichtlicher Streitbeilegung beigetreten
Der Bank- und Finanzschiedsrichter (ABF) ist ein unabhängiges und unparteiisches Gremium, angesiedelt bei der Banca d’Italia. Diese Einrichtung entscheidet über Streitfälle zwischen Bank und Kunden, die Bank- oder Finanzgeschäfte bzw. Bank- oder Finanzdienstleistungen betreffen (z.B. Kontokorrente, Darlehen, Privatkredite, Meldungen an die Risikozentrale, Kredit- und Debitkarten), falls Kunden, die eine Beschwerde eingereicht hatten, mit dem Ausgang nicht zufrieden sind oder nach dem Verstreichen einer Frist von 60 Tagen keine Antwort von der Bank erhalten haben (mit Ausnahme von Zahlungsdiensten, wo die Frist 15 Arbeitstage beträgt, die in begründeten Fällen bis zu 35 Arbeitstagen verlängert werden kann).
Alle Informationen über Voraussetzungen und Einreichung des Rekurses sind auf der Webseite des Bank- und Finanzschiedsrichter ABF verfügbar: https://www.arbitrobancariofinanziario.it/presentare-ricorso/index.html.
Es gibt sieben Kollegien (Mailand, Turin, Bologna, Rom, Neapel, Bari und Palermo), deren Zuständigkeit nach geographischen Zonen unterteilt ist. Die Adressen sind im Leitfaden „Guida ABF“ angeführt.
Die Entscheidungen sind nicht bindend wie es hingegen jene der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Hält sich der Vermittler allerdings nicht daran, wird die Säumigkeit veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ABF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ABF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ABF nicht einverstanden, können sie sich auf jeden Fall an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden, ohne ein weiteres Schlichtungsverfahren anstreben zu müssen.
Wie ruft man den Bank- und Finanzschiedsrichter ABF an?
Die Kunden können sich direkt an den ABF wenden, auch ohne Unterstützung eines Dritten. Es genügt, den Vordruck auszufüllen, der auf dem Web-Portal des ABF verfügbar ist (https://www.arbitrobancariofinanziario.it/presentare-ricorso/invio-ricorso/index.html), und einen Spesenbeitrag von 20 Euro entrichtet. Dieser wird bei Annahme des Rekurses vom Vermittler ersetzt.
Schiedsrichter für Finanzstreitfälle (Arbitro per le Controversie Finanziarie ACF)
Die Südtiroler Sparkasse ist diesem System außergerichtlicher Streitbeilegung beigetreten
Der Schiedsrichter für Finanzstreitfälle (Arbitro per le Controversie Finanziarie ACF) ist ein unabhängiges und unparteiisches Organ, das mit Consob-Beschluss Nr. 19602 vom 4. Mai 2016 eingesetzt wurde. Er entscheidet in Streitfällen hinsichtlich Dienstleistungen und Investitionen im Bereich der Geldanlage, die zwischen den Retail-Kunden (also jenen, die, im Gegensatz zu „professionellen“ Anlegern keine besonderen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse aufweisen) und den Banken entstanden sind. Voraussetzung ist, dass die Kunden bereits Beschwerde bei der Bank eingereicht haben und mit dem Ausgang nicht zufrieden sind bzw. 60 Tage nach der Einreichung der Beschwerde keine Antwort von der Bank erhalten haben.
Alle Informationen über Voraussetzungen und Einreichung des Rekurses sind auf der Webseite des Schiedsrichters für Finanzstreitfälle ACF verfügbar:
https://www.acf.consob.it/web/guest/ricorso/quando-come-fare-ricorso; https://www.acf.consob.it/web/guest/ricorso/verifica-requisiti-ricorso.
Die Entscheidungen sind nicht bindend, wie es hingegen jene der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Hält sich der Vermittler aber nicht daran, wird dies veröffentlicht. Die Möglichkeit, beim ACF eine Beschwerde einzureichen, stellt ein unverzichtbares Recht von Seiten des Kunden dar. Um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können, muss zuerst Beschwerde beim ACF oder an eine alternative Schlichtungsstelle eingereicht werden. Ist der Kunde oder die Bank mit den Entscheidungen des ACF nicht einverstanden, können sie sich auf jeden Fall an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden, ohne ein weiteres Schlichtungsverfahren anstreben zu müssen.
Wie ruft man den Schiedsrichter für Finanzstreitfälle ACF an?
Die Kunden können sich direkt an den ACF wenden, auch ohne Unterstützung eines Dritten. Der Rekurs ist kostenlos und wird über die Webseite des ACF eingereicht (www.acf.consob.it).
Versicherungsschiedsrichter (Arbitro Assicurativo AAS)
Die Südtiroler Sparkasse ist diesem System außergerichtlicher Streitbeilegung beigetreten
Die Südtiroler Sparkasse unterliegt der Aufsicht des Institutes für die Aufsicht über Versicherungen IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni) und ist in der Sektion D des Einheitsverzeichnis der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler (Registro Unico degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi) unter der Nummer D000132022 eigetragen. Die Eintragung kann auf der Webseite des IVASS überprüft werden (https://www.ivass.it/consumatori/rui/index.html).
Der Versicherungsschiedsrichter AAS ist ein unabhängiges und unparteiisches Organ, das beim IVASS angesiedelt ist. Es entscheidet auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise über Streitfälle zwischen Konsumenten und/oder Versicherungsvermittlern.
Voraussetzung ist, dass die Kunden bereits eine Beschwerde hinsichtlich einer Versicherungsvermittlung betreffend die Tätigkeit der Bankangestellten eingereicht haben und mit dem Ausgang unzufrieden oder nach einer Frist von 45 Tagen keine Antwort von der Bank erhalten haben.
Alle Informationen über Voraussetzungen und Einreichung des Rekurses sind auf der Webseite des Versicherungsschiedsrichters AASF verfügbar: