Der „Zentrale Garantiefonds“ (Fondo Centrale di Garanzia) wurde durch das Gesetz 662/96 geschaffen. Dieser wird durch MedioCredito AG verwaltet und gewährt eine staatliche Garantie gegenüber von Finanzierungen, die von Banken genehmigt wurden.
Die Südtiroler Sparkasse hat im Segment der Klein- und Mittelunternehmen (PMI) eine Konvention mit dem Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung abgeschlossen, um die Gewährung von Kontokorrentkrediten und Darlehen an PMI mit Garantie des „Fondo Centrale di Garanzia“ zu ermöglichen.
Es handelt sich um eine staatliche Begünstigung in Form einer Bürgschaft durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, die die Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenüber den Banken in einem variablen Ausmaß garantiert.
Vorteile und Merkmale
er ist auf Schuldscheindarlehen anwendbar
jedes gesunde Unternehmen profitiert von einem eigenen verfügbaren Garantieplafond
es sind alle Warensektoren zulässig, ausgenommen jene mit Finanztätigkeiten
der Zinssatz ist günstiger als bei herkömmlichen Finanzierungen
normalerweise sind keine zusätzlichen Absicherungen notwendig