Pensionsfonds
Pensionskasse für die Mitarbeiter der Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A.
Nummer der Eintragung
COVIP-Register Nr. 9141
Die Kasse unterliegt der Aufsicht der COVIP www.covip.it
Pensionsfonds
Zweck des Pensionsfonds für das Personal der Südtiroler Sparkasse AG ist die Aufstockung der obligatorischen Grundvorsorge auch erste Säule der Pensionsversorgung. Mit dem Pensionsfonds soll gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft, gemeinsam mit den vom staatlichen Grundrentensystem gewährleisteten Leistungen, über einen angemessenen Rentenschutz verfügen kann.
Die Individualposition des Arbeitnehmers setzt sich zusammen aus den vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber in die betriebliche Ergänzungsvorsorge eingezahlten Beiträgen und aus den Erträgen, abzüglich der Kosten, die durch die Investition der Beiträge an den Finanzmärkten erwirtschaftet wurden. Sie hängt zudem, nicht nur von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der erwirtschafteten Erträge, sondern auch von der Dauer der Einzahlungen ab.
Zudem sind einige steuerliche Begünstigungen vorgesehen, durch welche eine weitere Ersparnis ermöglicht wird.
Gesicherter Bereich
Über dieses Portal (nur in ital. Sprache verfügbar) kann jeder Eingeschriebene auf das eigene Pensionsfonds-Konto zugreifen, den monatlich aktualisierten Saldo und die Entwicklung der eigenen Zusatzrentenposition einsehen, den Stand der Einzahlungen verfolgen und den jährlichen Pensionsfonds-Kontoauszug sowie verschiedene Dokumente und Formulare herunterladen.
Zudem ist es möglich, die Auszahlung eines Vorschusses bzw. einer „Gesamtablöse“ (riscatto) zu simulieren, einen Wechsel der Investitionslinie (switch) vorzunehmen und vieles mehr.
Bei auftretenden Schwierigkeiten beim Einstieg sowie „reset password“ bitte das Contact Center mittels e-mail info@sparkasse.it kontaktieren.
Eignung für die automatische Erfassung von Beitritten
Der Pensionsfonds für das Personal der Südtiroler Sparkasse AG bestätigt unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in Absatz 10 der „Anweisungen zu den Mindestkriterien, die die Anlagestrategien und -richtlinien gemäß Art. 8 Abs. 9 des Gesetzesdekrets vom 5. Dezember 2005, Nr. 252, in der durch das Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025 geänderten Fassung“, bescheinigt, dass zum Stichtag 1. Juli 2026 die erforderlichen Voraussetzungen für die Entgegennahme nicht ausdrücklicher Beitrittserklärungen gegeben sind. Insbesondere wird bescheinigt, dass der Fonds die Voraussetzungen für den Zugang zu der in denselben Anweisungen geregelten Übergangsphase erfüllt und sich gemäß den genannten Anweisungen verpflichtet, die Anforderungen bis zur festgelegten Frist am 30. Juni 2027 vollständig zu erfüllen.
Neue zusätzliche Rentenleistungen
Ab dem 1. Juli 2026 können Eingeschriebene des Fonds, die die in ihrem obligatorischen Rentensystem festgelegten Voraussetzungen für den Bezug von Rentenleistungen erfüllt haben und die Mindestteilnahmedauer von fünf Jahren am Zusatzrentensystem erreicht haben, einen Antrag auf Inanspruchnahme der neuen Zusatzrentenleistungen stellen, die in Art. 11, Abs. 3a des Gesetzesdekrets Nr. 252/2005 vorgesehenen neuen Zusatzrentenleistungen stellen.
Ziel ist es, mehr Flexibilität bei der Verwaltung der eigenen Altersvorsorge zu bieten und jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, die für seine Bedürfnisse am besten geeignete Lösung zu wählen.
Die neuen Rentenleistungen stellen eine Alternative zu den traditionellen Formen der Versicherungsrente dar, die dem Teilnehmer lebenslang ausgezahlt werden, vom Fonds angeboten, aber von einer führenden Versicherungsgesellschaft ausgezahlt werden. Die neuen Leistungen sind folgende:
• die befristete Rente, die über eine Anzahl von Jahren ausgezahlt wird, die der zum Zeitpunkt des Antrags verbleibenden Lebenserwartung entspricht, wobei die jährliche Rate dadurch ermittelt wird, dass der zum Zeitpunkt der Auszahlung jeder Jahresrate angesammelte Betrag durch die vorgenannte Anzahl der verbleibenden Jahre geteilt wird; die Auszahlung endet somit am Ende des festgelegten Zeitraums, ungeachtet des weiteren Überlebens des Begünstigten (Langlebigkeitsrisiko zu Lasten des Teilnehmers);
• frei festlegbare Entnahmen, die von Zeit zu Zeit im Rahmen der Summe der fälligen und noch nicht in Anspruch genommenen Raten der fiktiven befristeten Rente mit jährlicher Aufteilung und entsprechend der zum Zeitpunkt des Antrags verbleibenden Lebenserwartung.
Schließlich wird ab dem 31. Oktober 2026 (vorbehaltlich neuer Vorgaben, weiterer Änderungen oder Verlängerungen) außerdem Folgendes verfügbar sein:
• die gestaffelte Auszahlung des angesparten Betrags über einen im Voraus festgelegten Zeitraum von mindestens fünf Jahren.
Der Sparkassen-Pensionsfonds wird gemäß den COVIP-Anweisungen vom 25. Juni 2026 bis zur Anpassung seiner Systeme und Betriebsabläufe die Anträge der Mitglieder entgegennehmen, die den Wunsch äußern, die neuen Leistungsarten in Anspruch zu nehmen (das Antragsformular ist unter der Rubrik „Formulare“ veröffentlicht), die jedoch erst nach Abschluss der operativen Anpassungen ausgezahlt werden können, die spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist (d. h. bis zum 31. Dezember 2026) vorgesehen sind. Analog zu den anderen Leistungsarten kann das Mitglied seine getroffene Wahl vor der Auszahlung des ersten Betrags widerrufen; nach Beginn der Auszahlung ist die Wahl unwiderruflich.
Die drei (3) neuen Leistungen werden direkt vom Sparkasse-Pensionsfonds ausgezahlt, und die noch nicht ausgezahlten Beträge verbleiben in dem Fonds, den der Versicherte bei der Antragstellung (oder später durch einen Antrag auf Fondswechsel) ausgewählt hat. Daher schwankt der Betrag je nach den Ergebnissen der Finanzverwaltung des Fonds, in den investiert wird (Anlagerisiko).
Im Falle des vorzeitigen Ablebens des Teilnehmers wird der für die gewählte Leistungsart bestimmte und noch nicht ausgezahlte Restbetrag in einer einzigen Zahlung von den Personen ausgezahlt, die der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Leistungsantrags benannt hat.
Der Fonds verpflichtet sich, die Eingeschriebene zeitnah – auch über die Website und die sonstigen genutzten Informationskanäle – über den Abschluss der Anpassungen und den Beginn der Auszahlung der neuen Leistungen zu informieren.
Für weitere Einzelheiten zu den Merkmalen der neuen Rentenleistungen sowie zu den damit verbundenen Risiken und Auszahlungsmodalitäten wurde im Fondsbereich der Website der Banca ein entsprechender Nachtrag zum Informationsblatt sowie die dazugehörigen Formulare zur Verfügung gestellt.
Rentenrechner
Dieser Rentenrechner soll es den Versicherten, aber auch denjenigen, die dem Pensionsfonds beitreten wollen, ermöglichen, einen Hinweis auf die mögliche Entwicklung der individuellen Rentenposition im Laufe der Zeit und auf den eventuellen Leistungsumfang zu erhalten, der zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ausgezahlt werden kann. Dieser ist abhängig von den unterschiedlichen Beiträgen, den Anlageentscheidungen und der Dauer der Ansparphase.
Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung, die auf Berechnungsannahmen beruht, die sich möglicherweise nicht bestätigen. Die erzielten Ergebnisse sind daher als reine Richtwerte zu betrachten.
Auf der Website des INPS steht jedoch ein Dienst namens „Meine Rente“ zur Verfügung, mit dem Sie simulieren können, welche Grundleistung ein Arbeitnehmer, der im Pensionsfonds für Arbeitnehmer oder in anderen vom INPS verwalteten Fonds oder Systemen eingeschrieben ist, am Ende seines Arbeitslebens vermutlich erhalten wird.
Der Rechner ist zur Zeit nur in italienischer Sprache verfügbar.
Kontakt
Abteilung Welfare und Zusatzvorsorge
Südtiroler Sparkasse AG
Sparkassenstraße 12
I-39100 Bozen