Pensionsfonds
Pensionskasse für die Mitarbeiter der Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A.
Nummer der Eintragung
COVIP-Register Nr. 9141
Die Kasse unterliegt der Aufsicht der COVIP www.covip.it
Pensionsfonds
Zweck des Pensionsfonds für das Personal der Südtiroler Sparkasse AG ist die Aufstockung der obligatorischen Grundvorsorge auch erste Säule der Pensionsversorgung. Mit dem Pensionsfonds soll gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft, gemeinsam mit den vom staatlichen Grundrentensystem gewährleisteten Leistungen, über einen angemessenen Rentenschutz verfügen kann.
Die Individualposition des Arbeitnehmers setzt sich zusammen aus den vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber in die betriebliche Ergänzungsvorsorge eingezahlten Beiträgen und aus den Erträgen, abzüglich der Kosten, die durch die Investition der Beiträge an den Finanzmärkten erwirtschaftet wurden. Sie hängt zudem, nicht nur von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der erwirtschafteten Erträge, sondern auch von der Dauer der Einzahlungen ab.
Zudem sind einige steuerliche Begünstigungen vorgesehen, durch welche eine weitere Ersparnis ermöglicht wird.
Gesicherter Bereich
Über dieses Portal (nur in ital. Sprache verfügbar) kann jeder Eingeschriebene auf das eigene Pensionsfonds-Konto zugreifen, den monatlich aktualisierten Saldo und die Entwicklung der eigenen Zusatzrentenposition einsehen, den Stand der Einzahlungen verfolgen und den jährlichen Pensionsfonds-Kontoauszug sowie verschiedene Dokumente und Formulare herunterladen.
Zudem ist es möglich, die Auszahlung eines Vorschusses bzw. einer „Gesamtablöse“ (riscatto) zu simulieren, einen Wechsel der Investitionslinie (switch) vorzunehmen und vieles mehr.
Bei auftretenden Schwierigkeiten beim Einstieg sowie „reset password“ bitte das Contact Center mittels e-mail info@sparkasse.it kontaktieren.
Eignung für die automatische Erfassung von Beitritten
Der Pensionsfonds für das Personal der Südtiroler Sparkasse AG bestätigt unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in Absatz 10 der „Anweisungen zu den Mindestkriterien, die die Anlagestrategien und -richtlinien gemäß Art. 8 Abs. 9 des Gesetzesdekrets vom 5. Dezember 2005, Nr. 252, in der durch das Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025 geänderten Fassung“, bescheinigt, dass zum Stichtag 1. Juli 2026 die erforderlichen Voraussetzungen für die Entgegennahme nicht ausdrücklicher Beitrittserklärungen gegeben sind. Insbesondere wird bescheinigt, dass der Fonds die Voraussetzungen für den Zugang zu der in denselben Anweisungen geregelten Übergangsphase erfüllt und sich gemäß den genannten Anweisungen verpflichtet, die Anforderungen bis zur festgelegten Frist am 30. Juni 2027 vollständig zu erfüllen.
Rentenrechner
Dieser Rentenrechner soll es den Versicherten, aber auch denjenigen, die dem Pensionsfonds beitreten wollen, ermöglichen, einen Hinweis auf die mögliche Entwicklung der individuellen Rentenposition im Laufe der Zeit und auf den eventuellen Leistungsumfang zu erhalten, der zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ausgezahlt werden kann. Dieser ist abhängig von den unterschiedlichen Beiträgen, den Anlageentscheidungen und der Dauer der Ansparphase.
Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung, die auf Berechnungsannahmen beruht, die sich möglicherweise nicht bestätigen. Die erzielten Ergebnisse sind daher als reine Richtwerte zu betrachten.
Auf der Website des INPS steht jedoch ein Dienst namens „Meine Rente“ zur Verfügung, mit dem Sie simulieren können, welche Grundleistung ein Arbeitnehmer, der im Pensionsfonds für Arbeitnehmer oder in anderen vom INPS verwalteten Fonds oder Systemen eingeschrieben ist, am Ende seines Arbeitslebens vermutlich erhalten wird.
Der Rechner ist zur Zeit nur in italienischer Sprache verfügbar.
Kontakt
Abteilung Welfare und Zusatzvorsorge
Südtiroler Sparkasse AG
Sparkassenstraße 12
I-39100 Bozen