Assemblea soci 2020 SparkasseAssemblea soci 2020 Sparkasse

Versammlungen der

Anleihegläubiger

Dienstag 23. Juni 2020

Sparkasse Academy

Bozen

Versammlung der Anleihegläubiger der unbefristeten Anleihen


„Südtiroler Sparkasse Additional Tier 1 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“ ISIN IT0005136764

Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse Additional Tier 1 unbefristete Anleihe wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN IT0005136764, sind zur Versammlung eingeladen, die am Dienstag, den 23. Juni 2020, um 11.00 Uhr, in einziger Einberufung im Gebäude der „Sparkasse Academy“ in Bozen, Sparkassenstraße 16, stattfinden wird, um über folgende Tagesordnung zu befinden und beschließen:

Informationen

  • Tagesordnung

  • Informationen zur Anleihe

  • Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechtes

  • Das Recht auf Wortmeldungen

  • Vertretung in der Versammlung

  • Ernennung des gemeinsamen Vertreters

  • Parken

  1. Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und Bestimmung der Dauer der Amtszeit.
  2. Vergütung für den gemeinsamen Vertreter.
  3. Einrichtung eines Spesenfonds für die zum Schutz der gemeinsamen Interessen anfallenden Kosten und diesbezügliche Rechnungslegung.
  4. Allfälliges.

Die Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse Additional Tier 1 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN IT0005136764, mit einem Nennwert von Euro 45.200.000, besteht aus Nr. 452 unbefristeten Anleihen, wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse mit einem Nennwert von je Euro 100.000.

Die Anleihegläubiger müssen einen gültigen Personalausweis sowie die „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung”, welche auf Anfrage der Anleihegläubiger von der Abteilung Gesellschaftssekretariat der Südtiroler Sparkasse AG (für die Anleihegläubiger, welche das Wertpapierdepot bei der Südtiroler Sparkasse AG unterhalten) ausgestellt wird bzw. die von anderen Depotverwaltern im Sinne des Art. 83-sexies, Abs. 1 Einheitstext Finanzen, ausgestellte Bescheinigung vorweisen. Diese Bescheinigung ist am Tag der Versammlung bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

Die Registrierung der Teilnehmer an der Versammlung ist ab 10.30 Uhr möglich.

Die im Zuge der Versammlung einzuhaltenden Abläufe sind im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger beschrieben. Dieses wird zu Beginn der Versammlung zur Genehmigung unterbreitet.

Wer das Wort ergreifen will, muss sich an den Schriftführer der Versammlung wenden. Der Schriftführer erstellt eine Liste der eingegangenen Anfragen um Wortmeldung. Diese Liste beinhaltet auch Anleihegläubiger, die schriftlich Fragen verfasst und diese im Zuge der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung dem Schriftführer ausgehändigt haben. Alle Fragen werden im Laufe der Versammlung beantwortet. Der detaillierte Ablauf ist im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger enthalten.

Die Anleihegläubiger, welche zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt sind, können sich mittels einer gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen beglaubigten (z.B. notarielle Beglaubigung, usw.) schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Die Anleihegläubiger, welche juridische Personen sind, werden bei der Versammlung durch ihre rechtlichen Vertreter pro tempore oder durch eine eigens schriftlich bevollmächtigte Person vertreten. Es sind keine Abstimmungen mittels Briefwahl oder auf elektronischem Wege möglich. Die schriftliche Vollmacht ist bei den eigens eingerichteten Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

Die Ernennung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger erfolgt nach Vorgabe des Art. 2417 des Zivilgesetzbuches, auf welchen verwiesen wird. Die Anleihegläubiger, die diesbezüglich einen Nominierungsvorschlag unterbreiten möchten, werden aufgefordert, die jeweilige Kandidatur einzureichen; dieser ist beizulegen: (i) das Curriculum Vitae des Kandidaten und (ii) die Bescheinigung, mit welcher der Kandidat erklärt, dass er die Bewerbung und das Amt im Falle einer Wahl annimmt, dass keine Gründe für eine Nichtwählbarkeit und/oder Verfall vorliegen und dass er die Voraussetzungen erfüllt, die die geltenden Bestimmungen für das Amt vorschreiben. Die Nominierungsvorschläge müssen mindestens 10 Tage vor dem für die Versammlung anberaumten Tag bei der Gesellschaft eingehen, und zwar mit Einschreibebrief an die Südtiroler Sparkasse AG, Abteilung Gesellschaftssekretariat, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen oder mittels persönlicher Abgabe bei vorgenannter Adresse oder über die zertifizierte elektronische Post an die Adresse certspkbz@pec.sparkasse.it. Die Nominierungsvorschläge liegen zusammen mit den vorgeschriebenen Informationsunterlagen beim Gesellschaftssekretariat auf und können spätestens 10 Tage vor der Versammlung auf der Internetseite www.sparkasse.it eingesehen werden.

Es wird mitgeteilt, dass ab 10.45 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Parkplatz Maretsch, Claudia De Medici Str. 25, Bozen, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken. In diesem Fall muss der Parkschein bei der Registrierungsstelle in der „Sparkasse Academy“ vorgewiesen werden, damit er gegen einen Gratis- Parkschein ausgetauscht werden kann.

Anreise

Informationen

  • Tagesordnung

    1. Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und Bestimmung der Dauer der Amtszeit.
    2. Vergütung für den gemeinsamen Vertreter.
    3. Einrichtung eines Spesenfonds für die zum Schutz der gemeinsamen Interessen anfallenden Kosten und diesbezügliche Rechnungslegung.
    4. Allfälliges.
  • Informationen zur Anleihe

    Die Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse Additional Tier 1 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN IT0005136764, mit einem Nennwert von Euro 45.200.000, besteht aus Nr. 452 unbefristeten Anleihen, wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse mit einem Nennwert von je Euro 100.000.

  • Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechtes

    Die Anleihegläubiger müssen einen gültigen Personalausweis sowie die „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung”, welche auf Anfrage der Anleihegläubiger von der Abteilung Gesellschaftssekretariat der Südtiroler Sparkasse AG (für die Anleihegläubiger, welche das Wertpapierdepot bei der Südtiroler Sparkasse AG unterhalten) ausgestellt wird bzw. die von anderen Depotverwaltern im Sinne des Art. 83-sexies, Abs. 1 Einheitstext Finanzen, ausgestellte Bescheinigung vorweisen. Diese Bescheinigung ist am Tag der Versammlung bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

    Die Registrierung der Teilnehmer an der Versammlung ist ab 10.30 Uhr möglich.

    Die im Zuge der Versammlung einzuhaltenden Abläufe sind im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger beschrieben. Dieses wird zu Beginn der Versammlung zur Genehmigung unterbreitet.

  • Das Recht auf Wortmeldungen

    Wer das Wort ergreifen will, muss sich an den Schriftführer der Versammlung wenden. Der Schriftführer erstellt eine Liste der eingegangenen Anfragen um Wortmeldung. Diese Liste beinhaltet auch Anleihegläubiger, die schriftlich Fragen verfasst und diese im Zuge der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung dem Schriftführer ausgehändigt haben. Alle Fragen werden im Laufe der Versammlung beantwortet. Der detaillierte Ablauf ist im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger enthalten.

  • Vertretung in der Versammlung

    Die Anleihegläubiger, welche zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt sind, können sich mittels einer gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen beglaubigten (z.B. notarielle Beglaubigung, usw.) schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Die Anleihegläubiger, welche juridische Personen sind, werden bei der Versammlung durch ihre rechtlichen Vertreter pro tempore oder durch eine eigens schriftlich bevollmächtigte Person vertreten. Es sind keine Abstimmungen mittels Briefwahl oder auf elektronischem Wege möglich. Die schriftliche Vollmacht ist bei den eigens eingerichteten Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

  • Ernennung des gemeinsamen Vertreters

    Die Ernennung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger erfolgt nach Vorgabe des Art. 2417 des Zivilgesetzbuches, auf welchen verwiesen wird. Die Anleihegläubiger, die diesbezüglich einen Nominierungsvorschlag unterbreiten möchten, werden aufgefordert, die jeweilige Kandidatur einzureichen; dieser ist beizulegen: (i) das Curriculum Vitae des Kandidaten und (ii) die Bescheinigung, mit welcher der Kandidat erklärt, dass er die Bewerbung und das Amt im Falle einer Wahl annimmt, dass keine Gründe für eine Nichtwählbarkeit und/oder Verfall vorliegen und dass er die Voraussetzungen erfüllt, die die geltenden Bestimmungen für das Amt vorschreiben. Die Nominierungsvorschläge müssen mindestens 10 Tage vor dem für die Versammlung anberaumten Tag bei der Gesellschaft eingehen, und zwar mit Einschreibebrief an die Südtiroler Sparkasse AG, Abteilung Gesellschaftssekretariat, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen oder mittels persönlicher Abgabe bei vorgenannter Adresse oder über die zertifizierte elektronische Post an die Adresse certspkbz@pec.sparkasse.it. Die Nominierungsvorschläge liegen zusammen mit den vorgeschriebenen Informationsunterlagen beim Gesellschaftssekretariat auf und können spätestens 10 Tage vor der Versammlung auf der Internetseite www.sparkasse.it eingesehen werden.

  • Parken

    Es wird mitgeteilt, dass ab 10.45 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Parkplatz Maretsch, Claudia De Medici Str. 25, Bozen, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken. In diesem Fall muss der Parkschein bei der Registrierungsstelle in der „Sparkasse Academy“ vorgewiesen werden, damit er gegen einen Gratis- Parkschein ausgetauscht werden kann.

    Anreise

Versammlung der Anleihegläubiger der unbefristeten Anleihen

Dokumente


 

Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen Anleihen


„Südtiroler Sparkasse 2015/2025 nachrangige Anleihe Tier 2 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“ ISIN IT0005136756

Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse 2015/2025 nachrangige Anleihe Tier 2 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN, IT0005136756 sind zur Versammlung eingeladen, die am Dienstag, den 23. Juni 2020, um 12.00 Uhr, in einziger Einberufung im Gebäude der „Sparkasse Academy“ in Bozen, Sparkassenstraße 16, stattfinden wird, um über folgende Tagesordnung zu befinden und zu beschließen:

Informationen

  • Tagesordnung

  • Informationen zur Anleihe

  • Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechtes

  • Das Recht auf Wortmeldungen

  • Vertretung in der Versammlung

  • Ernennung des gemeinsamen Vertreters

  • Parken

  1. Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und Bestimmung der Dauer der Amtszeit.
  2. Vergütung für den gemeinsamen Vertreter.
  3. Einrichtung eines Spesenfonds für die zum Schutz der gemeinsamen Interessen anfallenden Kosten und diesbezügliche Rechnungslegung.
  4. Allfälliges.

Die Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse 2015/2025 nachrangige Anleihe Tier 2 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN IT0005136756, mit einem Nennwert von Euro 363.700 besteht aus Nr. 29.096 nachrangigen Anleihen wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse mit einem Nennwert von je Euro 12,50.

Die Anleihegläubiger müssen einen gültigen Personalausweis sowie die „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung”, welche auf Anfrage der Anleihegläubiger von der Abteilung Gesellschaftssekretariat der Südtiroler Sparkasse AG (für die Anleihegläubiger, welche das Wertpapierdepot bei der Südtiroler Sparkasse AG unterhalten) ausgestellt wird bzw. die von anderen Depotverwaltern im Sinne des Art. 83-sexies, Abs. 1 Einheitstext Finanzen, ausgestellte Bescheinigung vorweisen. Diese Bescheinigung ist am Tag der Versammlung bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

Die Registrierung der Teilnehmer an der Versammlung ist ab 11.45 Uhr möglich.

Die im Zuge der Versammlung einzuhaltenden Abläufe sind im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger beschrieben. Dieses wird zu Beginn der Versammlung zur Genehmigung unterbreitet.

Wer das Wort ergreifen will, muss sich an den Schriftführer der Versammlung wenden. Der Schriftführer erstellt eine Liste der eingegangenen Anfragen um Wortmeldung. Diese Liste beinhaltet auch Anleihegläubiger, die schriftlich Fragen verfasst und diese im Zuge der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung dem Schriftführer ausgehändigt haben. Alle Fragen werden im Laufe der Versammlung beantwortet. Der detaillierte Ablauf ist im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger enthalten.

Die Anleihegläubiger, welche zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt sind, können sich mittels einer gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen beglaubigten (z.B. notarielle Beglaubigung, usw.) schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Die Anleihegläubiger, welche juridische Personen sind, werden bei der Versammlung durch ihre rechtlichen Vertreter pro tempore oder durch eine eigens schriftlich bevollmächtigte Person vertreten. Es sind keine Abstimmungen mittels Briefwahl oder auf elektronischem Wege möglich. Die schriftliche Vollmacht ist bei den eigens eingerichteten Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

Die Ernennung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger erfolgt nach Vorgabe des Art. 2417 des Zivilgesetzbuches, auf welchen verwiesen wird. Die Anleihegläubiger, die diesbezüglich einen Nominierungsvorschlag unterbreiten möchten, werden aufgefordert, die jeweilige Kandidatur einzureichen; dieser ist beizulegen: (i) das Curriculum Vitae des Kandidaten und (ii) die Bescheinigung, mit welcher der Kandidat erklärt, dass er die Bewerbung und das Amt im Falle einer Wahl annimmt, dass keine Gründe für eine Nichtwählbarkeit und/oder Verfall vorliegen und dass er die Voraussetzungen erfüllt, die die geltenden Bestimmungen für das Amt vorschreiben. Die Nominierungsvorschläge müssen mindestens 10 Tage vor dem für die Versammlung anberaumten Tag bei der Gesellschaft eingehen, und zwar mit Einschreibebrief an die Südtiroler Sparkasse AG, Abteilung Gesellschaftssekretariat, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen oder mittels persönlicher Abgabe bei vorgenannter Adresse oder über die zertifizierte elektronische Post an die Adresse certspkbz@pec.sparkasse.it. Die Nominierungsvorschläge liegen zusammen mit den vorgeschriebenen Informationsunterlagen beim Gesellschaftssekretariat auf und können spätestens 10 Tage vor der Versammlung auf der Internetseite www.sparkasse.it eingesehen werden.

Es wird mitgeteilt, dass ab 10.45 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Parkplatz Maretsch, Claudia De Medici Str. 25, Bozen, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken. In diesem Fall muss der Parkschein bei der Registrierungsstelle in der „Sparkasse Academy“ vorgewiesen werden, damit er gegen einen Gratis- Parkschein ausgetauscht werden kann.

Anreise

Informationen

  • Tagesordnung

    1. Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und Bestimmung der Dauer der Amtszeit.
    2. Vergütung für den gemeinsamen Vertreter.
    3. Einrichtung eines Spesenfonds für die zum Schutz der gemeinsamen Interessen anfallenden Kosten und diesbezügliche Rechnungslegung.
    4. Allfälliges.
  • Informationen zur Anleihe

    Die Schuldverschreibung „Südtiroler Sparkasse 2015/2025 nachrangige Anleihe Tier 2 wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse“, ISIN IT0005136756, mit einem Nennwert von Euro 363.700 besteht aus Nr. 29.096 nachrangigen Anleihen wandelbar in Stammaktien der Südtiroler Sparkasse mit einem Nennwert von je Euro 12,50.

  • Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechtes

    Die Anleihegläubiger müssen einen gültigen Personalausweis sowie die „Bescheinigung über die Teilnahme an der Versammlung”, welche auf Anfrage der Anleihegläubiger von der Abteilung Gesellschaftssekretariat der Südtiroler Sparkasse AG (für die Anleihegläubiger, welche das Wertpapierdepot bei der Südtiroler Sparkasse AG unterhalten) ausgestellt wird bzw. die von anderen Depotverwaltern im Sinne des Art. 83-sexies, Abs. 1 Einheitstext Finanzen, ausgestellte Bescheinigung vorweisen. Diese Bescheinigung ist am Tag der Versammlung bei den entsprechenden Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

    Die Registrierung der Teilnehmer an der Versammlung ist ab 11.45 Uhr möglich.

    Die im Zuge der Versammlung einzuhaltenden Abläufe sind im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger beschrieben. Dieses wird zu Beginn der Versammlung zur Genehmigung unterbreitet.

  • Das Recht auf Wortmeldungen

    Wer das Wort ergreifen will, muss sich an den Schriftführer der Versammlung wenden. Der Schriftführer erstellt eine Liste der eingegangenen Anfragen um Wortmeldung. Diese Liste beinhaltet auch Anleihegläubiger, die schriftlich Fragen verfasst und diese im Zuge der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung dem Schriftführer ausgehändigt haben. Alle Fragen werden im Laufe der Versammlung beantwortet. Der detaillierte Ablauf ist im Reglement für die Versammlung der Anleihegläubiger enthalten.

  • Vertretung in der Versammlung

    Die Anleihegläubiger, welche zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt sind, können sich mittels einer gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen beglaubigten (z.B. notarielle Beglaubigung, usw.) schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Die Anleihegläubiger, welche juridische Personen sind, werden bei der Versammlung durch ihre rechtlichen Vertreter pro tempore oder durch eine eigens schriftlich bevollmächtigte Person vertreten. Es sind keine Abstimmungen mittels Briefwahl oder auf elektronischem Wege möglich. Die schriftliche Vollmacht ist bei den eigens eingerichteten Registrierungsstellen im Foyer der „Sparkasse Academy“ abzugeben.

  • Ernennung des gemeinsamen Vertreters

    Die Ernennung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger erfolgt nach Vorgabe des Art. 2417 des Zivilgesetzbuches, auf welchen verwiesen wird. Die Anleihegläubiger, die diesbezüglich einen Nominierungsvorschlag unterbreiten möchten, werden aufgefordert, die jeweilige Kandidatur einzureichen; dieser ist beizulegen: (i) das Curriculum Vitae des Kandidaten und (ii) die Bescheinigung, mit welcher der Kandidat erklärt, dass er die Bewerbung und das Amt im Falle einer Wahl annimmt, dass keine Gründe für eine Nichtwählbarkeit und/oder Verfall vorliegen und dass er die Voraussetzungen erfüllt, die die geltenden Bestimmungen für das Amt vorschreiben. Die Nominierungsvorschläge müssen mindestens 10 Tage vor dem für die Versammlung anberaumten Tag bei der Gesellschaft eingehen, und zwar mit Einschreibebrief an die Südtiroler Sparkasse AG, Abteilung Gesellschaftssekretariat, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen oder mittels persönlicher Abgabe bei vorgenannter Adresse oder über die zertifizierte elektronische Post an die Adresse certspkbz@pec.sparkasse.it. Die Nominierungsvorschläge liegen zusammen mit den vorgeschriebenen Informationsunterlagen beim Gesellschaftssekretariat auf und können spätestens 10 Tage vor der Versammlung auf der Internetseite www.sparkasse.it eingesehen werden.

  • Parken

    Es wird mitgeteilt, dass ab 10.45 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Parkplatz Maretsch, Claudia De Medici Str. 25, Bozen, die Möglichkeit besteht, kostenlos zu parken. In diesem Fall muss der Parkschein bei der Registrierungsstelle in der „Sparkasse Academy“ vorgewiesen werden, damit er gegen einen Gratis- Parkschein ausgetauscht werden kann.

    Anreise

Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen Anleihen

Dokumente