Bausparen

Wenn Sie einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds haben und in Südtirol ansässig sind, können Sie diese Finanzierung zu bevorzugten Bedingungen in Anspruch nehmen.

Bauen Sie für Ihre Zukunft mit dem Bauspardarlehen, das von der Autonomen Provinz Bozen finanziert wird


Bausparen ist das von der Autonomen Provinz Bozen geförderte Modell, das die Vorteile eines Zusatzrentenfonds mit denjenigen eines Darlehens zu günstigem Zinssatz kombiniert.

 

Wie funktioniert das Bausparmodell?

Wenn Sie seit mindestens 8 Jahren an einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds beteiligt und in Südtirol ansässig sind, können Sie ein Darlehen zu bevorzugten Bedingungen beantragen, um Ihre Erstwohnung zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren.

Für das Bauspardarlehen gilt ein jährlicher Nominalzinssatz von 1,00%. Sie können ein Darlehen in maximal doppelter Höhe (oder dreifacher Höhe im Fall öffentlicher Bediensteter) des im Zusatzfonds angesparten Kapitals beantragen: Das Kapital geht nicht verloren, sondern bleibt über die gesamte Laufzeit des Darlehens erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bausparen.bz.it oder in der Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

Die Voraussetzungen, um ein Bauspardarlehen zu beantragen: Der/die Interessierte

  • Darf nicht älter als 65 Jahre sein
  • Muss seit mindestens 5 Jahren kontinuierlich in der Provinz Bozen ansässig sein
  • Muss seit mindestens 8 Jahren an einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds beteiligt sein (oder seine/ihre Position an einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds übertragen haben)
  • Das im Fonds angesparte Vermögen muss mindestens 15.000 € betragen
  • Die Immobilie, die er/sie kaufen, bauen, renovieren oder sanieren möchte, muss sich in Südtirol befinden und die Erstwohnung sein

Vorteile

  • Der Zinssatz ist besonders günstig: er ist fix und beträgt 1,00%
  • Sie können jährlich bis zu 5.164,57 € der in den Zusatzrentenfonds eingezahlten Beträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen
  • Das Bausparen kann auch für Ihre Kinder oder andere zu Lasten lebende Familienmitglieder genutzt werden. Sie können für sie in den Zusatzrentenfonds einzahlen und die steuerliche Absetzbarkeit für sich geltend machen
  • Sie können die Erben bestimmen, denn das im Rentenfonds angesparte Kapital fällt nicht unter die Erbmasse

Werbemitteilung.
Die wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen sind in den Informationsblätter angeführt, die auf der Homepage veröffentlicht sind und in unseren Filialen zur Einsicht aufliegen.


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