Einlass zur Gesellschafterversammlung: Um eine reibungslose Abwicklung der anfallenden Formalitäten zu gewährleisten, ist die Registrierung bereits ab 15.30 Uhr möglich. Für die Zulassung zur Gesellschafterversammlung gelten die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie, falls Ihre Aktien am 13. April 2026 einschließlich, z.B. durch Verkauf, in ihrem Wertpapierdepot nicht mehr aufscheinen sollten, nicht mehr berechtigt sind, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen.
Registrierung: Damit Ihre Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung erfasst werden kann, bitten wir Sie, beim Einlass im Foyer des Kongresszentrums MEC – Meeting & Event Center, die von Ihnen bei der Geschäftsstelle, bei der das Wertpapierdepot besteht, beantragte „Bescheinigung über die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung“ und Ihren gültigen Personalausweis vorzuweisen.
Vollmacht: Beachten Sie die Vorgangsweise für Vollmachten (siehe eigener Punkt).