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01 April 2020

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Einkommensvorschuss für Angestellte, die von ihrer Arbeit infolge des COVID-19-Notstands suspendiert sind: Sparkasse tritt ABI-Vereinbarung bei





Die Südtiroler Sparkasse hat beschlossen, der neuen Initiative der Italienischen Bankenvereinigung ABI (Associazione Bancaria Italiana) beizutreten. Diese sieht vor, dass jene Angestellten, die aufgrund des COVID-19-Notstands von ihrer Arbeit suspendiert wurden, von der Bank einen Vorschuss auf die Einkommens- und Lohnausgleichszahlungen erhalten können. Die Anzahlung der vom Gesetzesdekret „Cura Italia“ vorgesehen Beträge erfolgt somit vor dem Zeitpunkt der Auszahlung von Seiten des Nationalen Instituts für Sozialfürsorge NISF (INPS).

Es sind vereinfachte Verfahren zur Bestimmung der Höhe des Vorschusses (1.400 Euro), unter Berücksichtigung der maximalen Dauer (9 Wochen), vorgesehen, wie vom Gesetzesdekret „Cura-Italia“ festgelegt. Dies um die Maßnahme – in Anbetracht der dringenden Notwendigkeiten von Seiten der Arbeitnehmer – in möglichst kurzer Zeit umzusetzen.

Die interessierten Arbeitnehmer werden aufgerufen, den Besuch in der Filiale zu vermeiden und sich telefonisch an ihre Bank zu wenden, damit der Betrag auf ihrem Konto gutgeschrieben werden kann.

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