Sanieren


Die Sanierung einer Immobilie erhöht ihren Wert und steigert die Lebensqualität ihrer Bewohner. Mitunter sind keine erheblichen Eingriffe notwendig und es reichen kleine Erneuerungs- und Modernisierungsarbeiten.

Nach italienischer Gesetzgebung werden Sanierungen wie folgt klassifiziert:

  • Allgemeine Instandhaltung
  • Außerordentliche Instandhaltung
  • Bausanierung

 
Für jede Kategorie müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein. Für die allgemeine Instandhaltung benötigen Sie keine Genehmigungen, für Eingriffe der beiden anderen Kategorien müssen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung Dokumente einreichen und die Freigabe abwarten.

Wenden Sie sich an unsere Berater in der Filiale, um sich über Finanzierungslösungen und die Steuervergünstigungen zu informieren, die Sie nutzen können.
 
 

Steuervergünstigungen

Wenn Sie eine Wohnimmobilie sanieren, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Abzug von 50% der Kosten von den in den darauf folgenden 10 Jahren anfallenden Steuern.
 
Die Steuervorteile gelten für:

  • Außerordentliche Instandhaltung und Bausanierung (z.B. den Ersatz von Fenstern, die Reparatur von Heizanlagen usw.)
  • Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten
  • Architektonische Umgestaltung (ohne Erhöhung der Kubatur)
  • Bau von Carports oder Garagen
  • Erwerb von Einrichtungsgegenständen (nur bei Bausanierung)

Check list

Checkliste der Dokumente herunterladen, die Sie in die Filiale mitbringen müssen.

  • Ausweis
  • Steuernummer
  • Einkommenssteuererklärung
  • Gehaltszettel
  • Unterlagen zum Nachweis des Mobiliarvermögens, des Immobiliarvermögens und der Verbindlichkeiten

  • Eventuelle Kopien von Förderanträgen oder Förderzusagen
  • Genehmigtes Projekt mit Lageplänen (nur bei Bausanierung erforderlich)
  • Kostenvoranschlag