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27 Aprile 2016

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Haftungsklage



Die Südtiroler Sparkasse teilt mit, dass der Verwaltungsrat, auf der Grundlage der Analyse, die von den beauftragten Rechtsexperten durchgeführt wurde, beschlossen hat, der Gesellschafterversammlung die Abwägung einer eventuellen Haftungsklage gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und den ehemaligen Generaldirektor zu unterbreiten.



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