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Hier finden Sie alle Informationen zu den Finanzierungshilfen für Kunden aufgrund des COVID-19-Notstands.
Für Privatkunden
Die Vordrucke sind auszufüllen und an den Berater oder an die Bezugsfiliale zu senden.
PDF | Antrag Stundung Private PDF | Gemeinsame Pressemitteilung
Der Familien-Privatkredit Covid-19 Südtirol ist eine Finanzierung mit mittel- bis langfristiger Laufzeit zu Vorzugskonditionen. Der Kredit ist für in Südtirol ansässige Familien bestimmt, die aufgrund der COVID-19-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zum Beispiel eine Gehaltskürzung erlitten haben oder sich in der Lohnausgleichskasse befinden.
PDF | Formular Südtirol
Mit diesem Überziehungskredit stellt die Bank den Kunden vorübergehend einen Betrag bis zu 1.400 € zur Verfügung – gemäß dem Abkommen über soziale Vorschüsse zugunsten von Arbeitnehmern, die Einkommensbeihilfen erhalten. Der Vorschuss wird mit der Zahlung der Beihilfe durch das NISF ausgestellt.
Der Vorschuss ist für Arbeitnehmer bestimmt, die in der Lohnausgleichskasse aufgrund des COVIS-19 Notstandes sind.
PDF | Allegati A – CIG ordinaria (nur ital. Sprache) PDF | Allegati B – CIG in deroga (nur ital. Sprache)
Für Geschäftskunden
Für die Aussetzung des Kredits aufgrund des COVID-19 Notstands für Unternehmen, sind diese Vordrucke auszufüllen und an den Berater oder an die Bezugsfiliale zu senden.
PDF | Antrag Stundung Unternehmen PDF | Gemeinsame Pressemitteilung
Hierbei handelt es sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen und für natürliche Personen, die eine wirtschaftliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben und deren Geschäftstätigkeit durch den COVID-19-Notstand geschädigt wurde. Das Darlehen, mit einem Höchstbetrag von 25.000 Euro, ist durch eine 100%ige Garantie des Zentralen Garantiefonds abgesichert.
PDF | Formular (nur ital. Sprache)
Hierbei handelt es sich um einen mittel- bis langfristigen Kredit an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in Höhe von 10.000 bis 35.000 Euro, der durch eine Garantie der Partnergarantiegenossenschaften mit einer Rückbürgschaft des Zentralen Garantiefonds abgesichert ist. Auf der Grundlage dieser Operation stellt MCC jedem Unternehmen über die Garantiegenossenschaften einen Plafond von garantierten Finanzierungen von 35.000 Euro zur Verfügung, zwecks Unterstützung im Notstand Covid 19.
Hierbei handelt es sich um eine mittel-bis langfristige Finanzierung an Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit einem Mindestbetrag von 35.000 Euro und einem Höchstbetrag von 5.000.000 Euro, unterstützt durch die Garantie des Zentralen Garantiefonds, zur Unterstützung während des Covid 19-Notstands. Um die Bereitstellung des Kredits zu beschleunigen, kann eine von Garantiegenossenschaften garantierte Vorfinanzierungslinie gewährt werden.
Um eine rechtzeitige und wirksame Reaktion auf die Auswirkungen des COVID-19-Notstands auf die Wirtschaft des Trentino zu fördern, hat die Autonome Provinz Trient Interventionsmaßnahmen vorgesehen, um die Wiederherstellung der Produktionstätigkeiten zu unterstützen und die Erholung der lokalen Wirtschaft und Beschäftigung im Trentino zu unterstützen.
Unternehmer, die in jeglicher Form Industrie-, Handels-, Tourismus-, Dienstleistungs-, Handwerks- oder Landwirtschaftsbetriebe führen, oder Selbständige und Freiberufler mit einer aktiven Mehrwertsteuernummer – ohne jegliche Einschränkung aufgrund des Umfangs ihrer Tätigkeit, können diesen Kredit in Anspruch nehmen.
Die Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen bestehen in der Finanzierung der oben genannten Wirtschaftsakteure und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Plafond Ripresa Trentino BANCHE 1 (Höchstbetrag 300.000 Euro) Plafond Ripresa Trentino BANCHE 2, (Höchstbetrag 25.000 Euro) Plafond Ripresa Trentino BANCHE 3 (Mindestbetrag 300.000 und Höchstbetrag 1.250.000 Euro)
PDF | modulo Trentino (nur ital. Sprache)