Nachhaltigkeitsbericht

Es wird mitgeteilt, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung seit dem Geschäftsjahr 2024 nicht mehr erstellt wird. Stattdessen wird der Nachhaltigkeitsbericht auf Gruppenebene erstellt, der Teil des Geschäftsberichtes der konsolidierten Bilanz (auf die verwiesen wird) ist. Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 ist der erste, der gemäß den neuen Bestimmungen erstellt worden ist, die mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Nr. 2022/2464 (“CSRD”) und mit der delegierten Verordnung der EU Nr. 2023/2772 eingeführt worden sind, welche die Standards für die Berichterstattung “European Sustainability Reporting Standards ESRS” enthält.

NFE

Die nichtfinanzielle Erklärung umfasst Erläuterungen und Angaben zu Umwelt- und Sozialbelangen:

  • Nachhaltigkeit des Unternehmens;
  • Personalmanagement (einschließlich einer geschlechtergerechten Unternehmenspolitik);
  • Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte.

Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 254/2016, das die Europäische Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, sind große Unternehmen, die als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten (Banken, Versicherungen, börsennotierte Unternehmen…) mit mindestens 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro verpflichtet, diese Informationen ab dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 vorzuweisen. Diese Informationen umfassen:

  • Beschreibung des Organisations- und Managementmodells des Unternehmens
  • Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf nicht-finanzielle Aspekte
  • Ergebnisse dieser Maßnahmen
  • Risikomanagement in den betreffenden Bereichen
  • Unternehmensleistungsindikatoren für nicht-finanzielle Aktivitäten