Keine berücksichtigung nachteiliger auswirkungen auf nachhaltigkeitsfaktoren bei der versicherungsberatung

Im Rahmen der Beratung zu Anlage und Versicherungsanlageprodukten wird die Südtiroler Sparkasse AG eventuelle nachteilige Auswirkungen der Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. PAI) nicht berücksichtigen.

 

Die Bank hat diese Entscheidung unter Berücksichtigung der Tatsache getroffen, dass der entsprechende rechtliche und regulatorische Rahmen zu neu und unter bestimmten Aspekten noch nicht zur Gänze definiert ist. Dies hat zur Folge, dass derzeit keine verlässlichen und strukturierten Daten über die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zur Verfügung stehen. Selbst wenn diese Daten von den „Teilnehmern an den Finanzmärkten“ (also jene Rechtspersönlichkeiten, die Produkte ausgeben, die einer Beratung unterliegen, wie OGAW, Versicherungsanlageprodukte) zur Verfügung gestellt werden wird es laut den Standards der EU-Verordnung Nr. 1288/2022 und der weiteren Datenanbieter, trotzdem notwendig sein, den Umfang und die Robustheit dieser Daten auch nachhaltig zu prüfen.

 

Obwohl sie die Ermittlung der Produkte, die Gegenstand einer Beratung sind, nicht von den Betrachtungen der PAI abhängig macht, hat die Bank Auswahlkriterien herangezogen, die auf jeden Fall den Nachhaltigkeitsgrad der Produkte berücksichtigen, und sie schließt nicht aus, in Zukunft in diesen Prozess auch die Prüfung der negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren einzubeziehen.